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Überprüfung der Örtlichkeiten |
Folgende Bereiche werden durch den Bausachverständigen begutachtet:•Kellerüberprüfung auf Feuchtigkeit •Überprüfung auf Rückstausicherung der Kelleräume •Überprüfung Außenwände und Fassade auf Risse und Beschädigungen •Überprüfung Balkon und Brüstungen •Überprüfung der Außenfenster (aus energietechnischer Sicht) •Überprüfung der Fensterbänke und Jalousien auf Funktion •Überprüfung Dachhaut und Dachaufbauten, Beschädigung und Dämmzustand •Dachstuhl und Dachraum •Dachrinnen •Kamin und Verkleidung •Überprüfung Haupteingänge und Außentüren auf Funktion •Innwände und Innentüren •Treppenhaus / Geschosstreppen •Fußböden / Geschossdecken •Überprüfung der Heizung und Warmwasseraufbereitung auf Wartung /Technik/Abgasmessung •Wasser- und Abwasserleitungen - soweit sichtbar •Haustechnische Installationen wie WC, Bad, Küche, uvm. •Elektroverteilung •Hausanschlüsse •Garage und Garagendach |
Nach der Begutachtung erhält der Auftraggeber einen ausführlichen mündlichen Bericht.Anschließend folgt ein Beratungsgespräch über die eventuell anfallenden Renovierungs- bzw. Modernisierungskosten. Am Ende der Begutachtung wird noch eine mündliche Werteinschätzung des Gebäudes und des Grundstückes vorgenommen. Anschließend hat der Hauskäufer nun die Möglichkeit, den Bausachverständigen auch zur Hauspreisverhandlung einzuschalten. Der psychologische Effekt, den das Einschalten eines Bausachverständigen auch in Bezug auf die Hauspreisverhandlung auf den Verkäufer/Makler hat, ist nicht zu unterschätzen.
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