Privatgutachten

Ein Privatgutachten hat die verschiedensten Ausprägungen und hängt ab von der Fragestellung und des Verwendungszwecks des Gutachtens:

 

Ob Sie verkaufen, kaufen, eine Nachlassangelegenheit regeln wollen,
eine Vermögenstrennung im Falle einer Scheidung herbeiführen müssen,
eine Vermögensaufstellung im Rahmen einer Unternehmensbewertung benötigen
oder auch Ihre Firma liquidieren, in jedem Falle muss Ihre Immobilie bewertet werden.

In allen genannten Fällen handelt es sich um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Daneben ist es für den Eigentümer oder Firmeninhaber oftmals wichtig zu wissen, wie die Ertragslage seiner Liegenschaft optimiert werden kann.

In diesen Fällen sind Sachverständige  oder gutachterliche Stellungnahmen in den Bereichen des Facility-Managements, des Contractings, des Benchmarkings, u. a. sehr hilfreich und manchmal unerlässlich.

Aber es gibt auch andere Problemstellungen: Sie sind z.B. Mieter und der Meinung Ihr Miete sei zu hoch. Hier verschafft Ihnen ein Mietwertgutachten Klärung. Mietwertgutachten unterstützen Sie bei der Festlegung der Miethöhe bzw. in der Verhandlung über die Anpassung von Mietzinsen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist gemäß § 558 Abs. 2 BGB als das "übliche Entgelt" zu verstehen, das "in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden ist. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist."

Auch für den Fall, dass Sie eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung erwerben möchten sind wir Ihnen behilflich. Wir erklären Ihnen die Regularien und prüfen und erklären Ihnen bei Bedarf das bestehende Gerichtsgutachten. Denn in Gutachten für Zwangsversteigerungen sind Abweichungen - auch in erheblichem Umfang - durchaus erlaubt. So entschied das Oberlandesgericht Rostock (AZ 5 U 50/08).

Die Richter wiesen die Forderung als unbegründet ab. Bei der Erstellung von Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren würden geringere Anforderungen gestellt, da der Gutachter oft in sehr kurzer Zeit seine Arbeit erledigen müsse und vielfach auch gar nicht das ganze Objekt in Augenschein nehmen könne.

 

(Nur zum Vergleich: Ein Gerichtsgutachter hat i.d.R. 3 Monate Zeit für seine Arbeit. immo-X-pert verspricht die Erstellung eines vollwertigen Gutachtens in max. 7 bis 10 Tagen!)

 

Sie sehen also, jede und jeder die / der wohnt, investiert, finanziert, mietet oder vermietet, kauft oder verkauft sollte sich zu gegebener Zeit der Hilfe eines sachverständigen Gutachters bedienen. 

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Dipl.-Wirtschafts-Ing. (FH)

Frank Scholtysek,

 

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