Prüfung von Zwangsversteigerungs- und anderen Fremdgutachten

Jährlich kommen mehr als 90.000 Immobilien unter den Hammer. Versteigert werden unbebaute und bebaute Grundstücke mit Häusern, Wohnungen und anderen Bauten. Wer meint, bei dieser Art Eigentumserwerb ein Schnäppchen zu machen, kann sich irren. Denn mit dem Zuschlag werden Bieter sofort Eigentümer. Auf sie gehen sämtliche mit dem Grundstückseigentum verbundene Rechte und Pflichten über. Dabei haben Erwerber keinerlei Gewährleistungsansprüche, gleich wie gravierend die Mängel sind - Zahlungsverpflichtungen jedoch bestehen sofort.

Zwangsversteigerung - Kann der Bieter sich auf das Gutachten verlassen?
Ist ein geeignetes Objekt gefunden, sollte beim zuständigen Amtsgericht Einsicht in die Zwangsversteigerungsakte genommen werden. Dort findet sich in der Regel ein vom Gericht beauftragtes Verkehrswertgutachten. Das ist Grundlage für die in der Zwangsversteigerung mindestens zu bietenden Beträge. Eine genaue Prüfung des Gutachtens ist zu empfehlen. Vielfach haben nur Außenbesichtigungen des Objektes stattgefunden. Dann ist ein Ersteigern mit hohen Risiken verbunden. Leider haben Interessenten keinen Anspruch darauf, eine zu ersteigernde Immobilie zu besichtigen. Meist sind sie auf das von außen Sichtbare angewiesen, seltener lassen wohlwollende Schuldner einen Rundgang im Inneren zu. Spätestens dann allerdings sollte ein Bausachverständiger hinzu gezogen werden.

Für den Fall, dass Sie eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung erwerben möchten sind wir Ihnen gern behilflich. Wir erklären Ihnen die Regularien und prüfen und erklären Ihnen bei Bedarf das bestehende Gerichtsgutachten. Denn in Gutachten für Zwangsversteigerungen sind Abweichungen - auch in erheblichem Umfang - durchaus erlaubt. So entschied das Oberlandesgericht Rostock (AZ 5 U 50/08).

Die Richter wiesen die Forderung als unbegründet ab. Bei der Erstellung von Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren würden geringere Anforderungen gestellt, da der Gutachter oft in sehr kurzer Zeit seine Arbeit erledigen müsse und vielfach auch gar nicht das ganze Objekt in Augenschein nehmen könne.

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